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Energieberatung

Das Gebäudeenergiegesetzt GEG trat am 1 November 2020 in Kraft und löst die EnEV ab.

Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes GEG zur Umsetzung der sog. 65 Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Ziel ist es, dass künftig grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.

Die neuen Vorgaben des GEG zum erneuerbaren Heizen gelten seit dem 1. Januar 2024.

  • Im GEG ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.
  • Das Gesetzt enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und sommerlichen Wärmeschutz von Gebäuden.
  • Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen.
  • Beim Neubau gibt das GEG bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder Kühlen verwenden muß.


Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann.

Mit einer kostenlosen telefonischen Erstberatung, können Sie sich einen Überblick über mögliche Förderprogramme und Maßnahmen verschaffen.

Bei einer Initialberatung vor Ort, kann ich notwendige und sinnvolle energetische Maßnahmen mit Ihnen besprechen um weitere Schritte einer energetischen Sanierung abstimmen. 

Foto: Pixaby

Muster Sanierungsfahrplan

Sanierungsfahrplan iSFP

Mit der Energieberatung (Sanierungsfahrplan) darf immer nach der Antragstellung begonnen werden. 

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Nießbrauchsberechtigte
  • Mieter und Pächter

Es wird Ihnen beim iSFP aufgezeigt, wie ihr Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann,

oder  wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist (systemische Sanierung).


Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird. 

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

Bei der Beantragung Ihrer Fördermittel unterstütze ich Sie gerne.

Wärmebrücken - berechnung

Im Entwurf der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) werden erstmals Wärmebrücken für bestehende Gebäude berücksichtigt.

Unter Wärmebrücken werden wärmetechnische Schwachstellen  in der Baukonstruktion verstanden. Über Wärmebrücken geht zum einen vermehrt Wärme verloren (Transmissionswärmeverluste), wodurch es zu einem erhöhten Energieverbrauch kommt. Zum anderen entstehen im Winter an Wärmebrücken kalte Oberflächen. Infolge dessen kann es zu (Tauwasser-) / Schimmelpilzbildung und damit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen.

Zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung ist gemäß DIN 4108-02 die Bedingung fRsi ≥ 0,7 an jedem Punkt auf der Innenoberfläche einzuhalten. Der Temperaturfaktor  f*Rsi ist eine dimensionslose Größe zur Beurteilung von Wärmebrücken. Je größer der Temperaturfaktor ist, desto besser ist der Wärmeschutz in diesem Bereich.

Einfacher und praktikabler ausgedrückt, ist zur Sicherstellung eines hygienisch erforderlichen Mindestwärmeschutzes unter den normativen Randbedingungen gem. DIN 4108-02 an jedem Punkt der Innenoberfläche θsi ≥ 12,6 °C einzuhalten.



Wärmebrückenberechnung Beispiel

Foto: Pixaby

Bauberatung

Bauschäden, notwendige energetische Sanierungen, fehlende oder unvollständige Unterlagen können beim Kauf einer gebrauchten Immobilie zum Kostenrisiko werden. 

Um hier vorzubeugen, stehe ich Ihnen im Rahmen einer Begehung der Immobilie zur Verfügung.


  • Grundbuch, Baulasten und Altlasten
  • Wertermittlung, Kaufentscheidung
  • Bauschäden, Sanierungsstau
  • Energieberatung
  • individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Energieausweis
  • Wohnflächenermittlung

Thermografie

Mit einer Thermografie lassen sich effektiv energetische Schwachstellen eines Gebäudes oder Bauteils aufdecken.

Aussagekräftige Wärmebilder erlauben deshalb einen Rückschluss auf die Energieeffizienz eines Gebäudes und können somit die Energieberatung unterstützen. 

Die Vorteile im Überblick:
 

  • Sichtbarmachung von Wärmebrücken und Wärmeverlusten
  • Erkundung von Feuchtigkeit, Luftdichtigkeit, Wärmebrücken und Schimmelgefahr
  • Übersichtliche Dokumentation energetischer Schwachstellen
  • Kontrolle bereits erfolgter energetischer Modernisierungen
Thermografie Innenaufnahme Whg. EG, Schimmelbildung hinter einer Sockelleiste; (eigenes Bild)

Bei Fragen rufen Sie mich einfach an

Mobil  +49(0)151-40726059

Mail: kontakt@baubuero-franken.de