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Bauschäden sind allgemein beschrieben, eine Verschlechterung des Zustandes eines Bauteils oder eines Gebäudes. Bauschäden können auftreten, wenn bei der Bauausführung mangelhaft gearbeitet wurde, oder aber auch eine unsachgemäße Nutzung oder eine vorsätzliche Beschädigung vorlag.
Umstände und Ursache eines Bauschadens können z.B. sein:
Die Sachverständigentätigkeit umfasst die Begutachtung und die Feststellung der Ursache, um eine wirkungsvolle Schadensbeseitigung durchzuführen.
Für eine gutachterliche Tätigkeit sind die Kosten in Bezug auf Bauschäden abhängig vom Umfang der Schäden, der notwendigen Untersuchungsarten und Untersuchungszeiten und der Art des gewünschten Gutachtens, welche wie folgt angeboten werden:
Schimmelpilzgutachten sind ein umgangssprachlicher Begriff für ein Baugutachten, welches aufgrund von Schimmelpilzwachstum in oder an einem Gebäude, bzw. Bauteil, gefertigt wurde.
Als Sachverständiger arbeite ich hier nach dem Leitfaden vom Umweltbundesamt "Zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden".
In der Natur ist das Wachstum von Schimmelpilzen und das Vorhandensein von Schimmelpilzsporen allgegenwärtig. Problematisch wird ein Schimmelpilzwachstum, wenn es in geschlossenen Räumen und Gebäuden auftritt. Hier kann eine erhöhte Sporenkonzentration gesundheitliche Probleme unterschiedlichster Art auslösen.
Schimmelpilze benötigen Nährstoffe und Feuchtigkeit zum Wachstum. Da in Gebäuden grundsätzlich Nährstoffe in mehr oder weniger gut verfügbaren Formen zur Verfügung stehen, ist der Feuchtegehalt im Gebäude von Bedeutung. Für Schimmelpilzwachstum genügt eine relative Luftfeuchte von 70% bis 80% an der Oberfläche des Materials, wenn diese über längere Zeit einwirkt.
Gründe für ein Schimmelpilzwachstum in Gebäuden können z.B. sein:
Im Bereich des Mietrechts, wird ein Sachverständiger neutral die Ursachen und Umstände des Schimmelpilzwachstum untersuchen.
Im Rahmen der Immobilienbewertung gibt es zahlreiche Anlässe für eine Wertermittlung. Häufig werden Kurzgutachten als eine erste Einschätzung von Kauf- oder Verkaufsentscheidungen benötigt.
Auch eine Sachverständige Beratung mit Ortstermin, gibt Ihnen beim Kauf einer Immobilie Sicherheit. Dabei berücksichtige ich nicht nur aktuell messbare Daten wie Bausubstanz, sondern schaue auch auf notwendige energetische Sanierungen.
Ausführliche Gutachten, Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB, dienen in der Regel zur Vorlage bei Gerichten, Finanzämtern oder bei Familien- und Erbschaftsangelegenheiten.
Mobil +49(0)151-40726059
Mail: kontakt@baubuero-franken.de